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Schüttbehälter mit Schüttöffnung Schüttdose «Sunshine» 4.1 l von Rotho Die praktischen Schüttdosen von Rotho sind in zwei Grössen erhältlich und bieten damit für jeden Einsatzzweck etwas. Ob eine kleine Packung Haferflocken, die Familienpackung Cerealien oder auch für Mehl, Zucker oder Tierfutter: hier findet alles seinen Platz. Die Verschlussklappe im Deckel rastet in offener Stellung ein und stört damit nicht beim Schütten. Der transparente Plastikbehälter ist bequem mit einer Hand zu greifen und verfügt über eine Skalierung. - Produkttyp: Vorratsdose - Materialtyp: Kunststoff - Set: Nein - Volumen: 4.1 l - Stapelbar: Nein - Verschlusstyp: Clip Die Marke «Rotho» Als Schweizer Traditionsunternehmen stellt die Rotho Kunststoff AG seit über 125 Jahren Produkte aus nachhaltigem Kunststoff her. Die Nachhaltigkeit spielt für die Rotho Kunststoff AG eine grosse Rolle. Als produzierendes Unternehmen von Erzeugnissen aus Kunststoff, sind wir uns unserer Verantwortung der nachhaltigen Produktion und Entsorgung bewusst. Wir verzichten daher bei allen Produkten und Verpackungen auf die Verwendung von schädlichen Zusatzstoffen wie PVC und BPA. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass alle Produkte zu 100% recycelbar sind. Herstellungsort CH Das Produkt wurde in der Schweiz produziert und / oder es besteht aus Rohstoffen, die in der Schweiz gewonnen wurden. Der Schweizer Wertanteil an den Herstellungskosten beträgt mindestens 60%. BPA-frei Ein Produkt mit dem Label BPA-frei enthält kein Bisphenol A. Dadurch wird das Risiko reduziert, dass gesundheitsschädliche Substanzen beim Erwärmen oder Gebrauch aus Kunststoff in Lebensmittel oder den menschlichen Körper gelangen. Die Einhaltung wird durch die Herstellerangaben oder unabhängige Tests überprüft. Made in Switzerland Das «Made in Switzerland»-Label kennzeichnet Produkte, deren Herstellung überwiegend in der Schweiz stattfindet. Bei Lebensmitteln müssen 80% der Zutaten aus der Schweiz stammen wobei Rohstoffe, die hierzulande nur beschränkt oder gar nicht angebaut werden, nicht unter diese Regelung fallen. Für Industriegüter müssen mindestens 60% der Herstellungskosten (Ausgaben für Forschung und Entwicklung darf angerechnet werden) und der wichtigste Produktionsschritt in der Schweiz anfallen.